Deutschland

Bundestagswahl 2029: Terminfenster, Wahlrecht, Ablauf

Quellenbasierte, neutrale Übersicht zur Bundestagswahl 2029. Fokus: verfassungsrechtliches Wahlzeitfenster, das reformierte Wahlrecht, Sperrklausel/Grundmandatsklausel, Wahlalter und wichtige Links.

Termin & verfassungsrechtliches Zeitfenster

Im Jahr 2029 findet turnusgemäß die Wahl zum 22. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl muss nach Artikel 39 Grundgesetz 46 bis 48 Monate nach dem ersten Zusammentritt des jetzigen Bundestags (konstituierende Sitzung am 25. März 2025) durchgeführt werden. Daraus ergibt sich ein möglicher Zeitraum vom 28. Januar bis spätestens 25. März 2029; der konkrete Wahltag (ein Sonntag oder bundesweiter Feiertag) wird später festgelegt.

Quelle: Wikipedia: Wahl zum 22. Deutschen Bundestag


1. Wahlrechtlicher Rahmen (Stand heute)

Für die Bundestagswahl 2029 gilt, Stand heute, das 2023 reformierte Bundeswahlgesetz (erstmals angewendet bei der Bundestagswahl 2025). Ziele sind u. a. eine Begrenzung der Parlamentsgröße und bessere Vorhersehbarkeit der Mandatszahl.

Zur Mandatsverteilung werden häufig zwei Schritte beschrieben: Oberverteilung (Parteienproporz) und Unterverteilung (föderaler Proporz). (Quelle: Deutscher Bundestag)

Direktmandate werden nur insoweit besetzt, wie sie durch das Zweitstimmenergebnis „gedeckt“ sind. (Hintergrund/Einordnung: bpb.de)


2. Sperrklausel & Grundmandatsklausel

Für den Einzug in den Bundestag gilt weiterhin eine Fünf-Prozent-Sperrklausel. Alternativ kann die Grundmandatsklausel (mindestens drei Direktmandate) relevant sein. (Quelle: Wikipedia)

Bis 2029 sind Detailanpassungen möglich (z. B. nach verfassungsgerichtlichen Hinweisen). Verbindlich sind jeweils die aktuellen amtlichen Informationen.


3. Wahlalter & Wahlberechtigung

Stand heute gilt auf Bundesebene grundsätzlich: aktiv wahlberechtigt und wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist (neben weiteren Voraussetzungen). (Quelle: Bundeswahlleiterin (Glossar))

Politisch wird eine Absenkung auf 16 Jahre diskutiert; dafür wäre eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit nötig. (Einordnung: bpb.de; Bericht: vorwaerts.de)


8. Formale Abläufe & Fristen (Überblick)

Übliche Schritte vor einer Bundestagswahl: Festlegung des Wahltermins, Einreichung/Prüfung von Wahlvorschlägen, Zulassungsentscheidungen, Briefwahl und organisatorische Informationen vor Ort.

Hinweis: Für konkrete Fristen und Formulare sind die amtlichen Veröffentlichungen maßgeblich.


9. Wichtige offene Punkte bis 2029


Fazit (Kurzfassung)

Ein fixer Wahltermin steht derzeit nicht fest; verfassungsrechtlich ergibt sich ein Zeitfenster Ende Januar bis Ende März 2029. Der Grundrahmen des reformierten Wahlrechts (u. a. 630 Sitze, 299 Wahlkreise, Zweitstimme entscheidend, keine Überhang-/Ausgleichsmandate) gilt Stand heute, Details können sich bis 2029 aber noch verändern. Für verlässliche Updates sind amtliche Stellen (Bundeswahlleiterin, Bundestag/Kommunen) maßgeblich.

Quellen: Wikipedia · bundestagswahl-bw.de · Bundeswahlleiterin

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